Hasse Agrar-Service
Leistung und Tradition für eine Landwirtschaft mit Zukunft

Dirk Hasse e.K. Agrar-Service

Hauptstr. 39
31707 Heeßen

Tel.: 05722 8228

Fax: 05722 85337

E-Mail: info@hasse-agrar.com

Geschäftsführer: Dirk Hasse

Registergericht: Stadthagen

Registernummer: 1856

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 28 28 71 31 2

Bild- und Videomaterial

Sämtliche Rechte vorbehalten. Alle Bilder, Texte, Grafiken, Ton-, Video- und Animationsdaten unterliegen dem Urheberrecht und weiteren Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung durch Dirk Hasse e. K. Agrar-Service weder verwendet, kopiert, noch verändert werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Dirk Hasse e. K. Agrar-Service 02/2017

1. Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienste und Leistungen des Lohnunternehmers, sofern diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.

2. Angebote und Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Die vereinbarten Preise umfassen - soweit nichts anderes vereinbart wird - nicht die Wege- und Rüstzeiten und nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Dieselverbrauch wird gesondert aufgeführt und abgerechnet. Das Auftreten von Erschwernissen ist dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer unverzüglich mit dem Hinweis mitzuteilen, dass Aufschläge verlangt werden. Für alle Arbeiten, die, aus Gründen in der Verantwortung des Auftraggebers resultieren, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt dem Auftragnehmer eine angemessene Vergütung. Technische Angaben, Maße, Gewicht und Abbildungen in Prospekten, Preislisten und anderen Medien sind annähernd und unverbindlich.

3. Termine

Zur Einhaltung von Terminen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns rechtzeitig mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Feinabstimmung mit dem Auftragnehmer mindestens 2 Tage vor Auftragsbeginn vorzunehmen. Wird lediglich eine Zeitspanne festgelegt, so bestimmt der Lohnunternehmer innerhalb derselben den Zeitpunkt. Will der Auftraggeber die Zeitspannen-Vereinbarung ändern, so hat er dies dem Lohnunternehmer mindestens 2 Wochen vor deren Beginn mitzuteilen. Treten bei fest vereinbarten Terminen Verzögerungen aus Gründen auf, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so ist er nicht an die vereinbarte Zeit gebunden. Der Auftraggeber verlängert die vereinbarte Zeit zur Ausführung des Auftrages angemessen um die Dauer der Verzögerung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vorliegenden Aufträge in der Reihenfolge der Annahme auszuführen. Bei Terminüberschreitungen steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn er dem Auftragnehmer zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung gesetzt hat.

4. Zustimmung zur Datenerhebung und Verwertung

Bei Auftragserteilung und Durchführung des Auftrages werden die betrieblichen Daten des Auftraggebers erfasst und vom Autragnehmer gespeichert. Der Auftraggeber ist mit der Auswertung, Weiterverarbeitung und Nutzung sämtlicher auftragsbezogener Daten durch den Auftragnehmer einverstanden.

5. Rücktrittsrecht und Schadenersatz

Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen oder Transportsperren, sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Leistungsverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung des vereinbarten Leistungsdatums. Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, neben den erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten auch eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes zu berechnen. Die Stornogebühr kann niedriger oder höher angesetzt werden, wenn der Auftragnehmer einen höheren Schaden nachweist. Soweit der Auftragnehmer für einen Schaden einzustehen hat, ist er berechtigt, den Schaden binnen einer angemessenen Frist selbst zu beheben. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf schlechter Witterung, unsachgemäßer Bestellung, Düngung oder Pflege durch den Auftraggeber beruhen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für die Qualität des Erntegutes oder für Folgeschäden, die aus unzureichender Futterqualität (z.B. Silagebereitung) entstehen. Darüber hinaus wird für Schäden, welche durch falsche oder fehlende Informationen des Auftraggebers oder Dritten entstanden sind, vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, nach Festlegung der Erntetermine den für die jeweiligen Flächen zuständigen Jagdpächter oder -berechtigten über die Erntetermine zu informieren und diesen zu Maßnahmen zu veranlassen, die eine Beschädigung von Wild durch Erntemaschinen verhindern. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung gegenüber dem Jagdpächter bzw. Jagdberechtigten oder sonstigen Dritten frei, die durch den Erntevorgang an Wildtieren entstehen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden gegenüber dem Auftraggeber, die durch Kontaminierung der durch den Auftragnehmer erstellten Sillagen mit Tieren, Tierresten, Tierteilen oder Tierkadavern entstehen - insbesondere nicht für Schäden an Vieh durch Botulismus. Der Auftraggeber haftet für Schäden an Maschinen des Auftragnehmers durch Wild während der Ernte.

6. Vorbereitungs- und Hinweispflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Flächen vor Durchführung der Arbeiten des Auftragnehmers sorgsam vorzubereiten, die Flächen von Fremdkörpern und anderen Gefahrenquellen zu befreien oder aber den Mitarbeitern des Auftragnehmers rechtzeitig und deutlich die Erschwernisse mitzuteilen. Diese Verpflichtung bezieht sich auch auf Gefahrenquellen, die sich im unmittelbaren Einflussbereich des Auftraggebers befinden, wie z.B. Güllebehälter, Ställe usw. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Hindernisse auf den zu bearbeitenden Flächen, die weniger als 2 m über den Erdboden herausragen, weit sichtbar zu kennzeichnen. Der Auftraggeber verpflichtet sich des weiteren, dem Auftragnehmer nach dessen Ankunft an der Einsatzstelle, über eventuelle Schäden an Güllebehältern, Poldern, Lagunen, Abdeckungen und sonstigen baulichen Einrichtungen zu informieren. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber durch deutliche Kennzeichnung bzw. Absperrungen Bereiche sichtbar zu machen, die mit schweren Maschinen nicht befahren werden dürfen. Dies gilt insbesondere für Decken von Güllegruben, Brücken sowie Überfahrten deren Traglasten nicht für das Überfahren mit schweren Gerätschaften ausgelegt sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bzw. dessen Mitarbeiter unmissverständlich über alle örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten umfassend zu unterrichten, die für die Ausführung des Auftrages bedeutsam sein können. Dies gilt auch für den Verlauf unterirdischer Leitungen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und haftet für alle Schäden des Auftragnehmers, die auf einer Verletzung der vorstehenden Vorbereitungs- und Informationspflichten beruhen. Diese Haftungsfreistellung gilt vollumfänglich zugunsten des Auftragnehmers auch in dem Fall, dass Tatsachen allgemein unbekannt sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Straßenverunreinigungen, die durch den Auftragnehmer verursacht worden sind, unverzüglich in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise kenntlich zu machen und auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, den Auftragnehmer von sämtlichen Schadenersatz- und Haftungsansprüchen Dritter freizustellen die durch Nichtvornahme oder Rechtzeitigkeit der Straßenreinigung beruhen. Der Auftraggeber übernimmt insofern die volle zivilrechtliche Haftung. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, Kosten die durch eine öffentlich angeordnete und durchgeführte Ersatzvornahme im Fall des Verstoßes des Auftraggebers gegen die hier übernommenen Pflichten zulasten des Auftragnehmers entstehen, zu übernehmen bzw. diese dem Auftragnehmer zu erstatten.

7. Zahlung

Der Kunde verpflichtet sich, soweit nicht anders vereinbart, die Vergütung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, so kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Das Recht der Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld mit dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank nach § 288 BGB (”Handelsgeschäft”) zu verzinsen. Unberührt bleibt die gesetzliche Verpflichtung zum Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die dem Auftragnehmer nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern, berechtigen den Auftragnehmer, auch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Bei Dauerschuldverhältnissen ist der Lohnunternehmer berechtigt, nach Ablauf von 4 Monaten seit Auftragserteilung über eine Erhöhung der Preise entsprechend seinen gestiegenen Betriebskosten mit dem Auftraggeber zu verhandeln. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Rechnung verbucht.

8. Eigentumsvorbehalt

Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen der Firma Dirk Hasse e. K. Agrar-Service gegen den Vertragspartner. Die von der Firma Dirk Hasse e. K. Agrar-Service gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum der Firma Dirk Hasse e. K. Agrar-Service. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, wird hiermit vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für die Rechnung der Firma Dirk Hasse e. K. Agrar-Service  als Hersteller erfolgt und die Firma Dirk Hasse e. K. Agrar-Service unmittelbar das Eigentum bzw. das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache erwirbt. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an die Firma Dirk Hasse e. K. Agrar-Service ab.

9. Sicherungsabtretung

Der Vertragspartner tritt hiermit seine sämtlichen (gegenwärtigen und zukünftigen, bedingt oder unbedingt) bestehenden Forderungen aus Lieferung und Leistung gegenüber Dritten an die Firma Dirk Hasse e. K. Agrar-Service ab. Mit den abgetretenen Forderungen gehen alle hierfür bestehenden Sicherheiten auf die Firma Dirk Hasse e. K. Agrar-Service über. Die Abtretung sichert sämtliche Forderungen der Firma Dirk Hasse e. K. Agrar-Service gegen den Vertragspartner. Nach Zahlung aller hierdurch gesicherten Ansprüche hat die Firma Dirk Hasse e. K. Agrar-Service an den Vertragspartner die ihr abgetretenen Forderungen zurückabzutreten und sämtliche mit diesem Vertrag bestellte Sicherheiten freizugeben.

10. Haftung

Der Lohnunternehmer haftet für die ordnungsgemäße Ausführung seiner Arbeiten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lohnunternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei Qualitätsmängeln der gelieferten Materialien (Saatgut, Spritzmittel usw.) beschränkt sich die Gewährleistung auf Ersatzlieferung und Nachbesserung. Insbesondere bei Pflanzenschutzmaßnahmen sind Schäden durch nachfolgende ungünstige Witterungsverhältnisse und durch unsachgemäße Bestellung und Düngung ausgeschlossen. Der Lohnunternehmer ist berechtigt, bei Pflanzenschutzmaßnahmen eine Vergleichsparzelle von 50 m 2 unbehandelt zu lassen. Nach der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen haftet der Auftraggeber für die Einhaltung der gesetzlichen Wartezeiten. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht eingeräumt, bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. fehlerhafter Ersatzlieferung den Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des vereinbarten Preises zu verlangen.  Fremde Fahrzeuge die sich in Werkstattobhut befinden, sind nicht versichert. Die Überlassung der Fahrzeuge ist auf eigene Gefahr.

11. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, so werden diese AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Ist eine derartige gesetzliche Regelung nicht vorhanden, ist sie durch eine solche zu ersetzen, die geeignet ist, deren Zweck zu erfüllen und die die Parteien bei Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der ursprünglichen Regleung bewusst gewesen wäre.

12. Sonstiges

Auftraggeber ist berechtigt, eigene Arbeitskräfte und Maschinen bei der Durchführung des Auftrages einzusetzen, wenn der Lohnunternehmer hierzu seine Zustimmung erteilt. Der Lohnunternehmer ist dann gegenüber den Arbeitskräften des Auftraggebers bei Durchführung der Arbeiten weisungsbefugt. Seine Verantwortung und Haftung beschränkt sich insoweit auf den sachgerechten Einsatz. Der Lohnunternehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern sie für den Auftraggeber von Interesse sind.

13. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


DATENSCHUTZ-INFORMATIONEN (Europäische Datenschutz Grundverordnung)

1. Allgemeines 

Wir von der Dirk Hasse e.K. Agrar-Service nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ihre Privatsphäre ist für uns ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzanforderungen zu den nachfolgend aufgeführten Zwecken. Personenbezogene Daten im Sinne dieser Datenschutz-Information sind sämtliche Informationen die einen Bezug zu Ihrer Person aufweisen. Relevante personenbezogene Daten (z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Ihre Abrechnungsdaten, Informationen über Ihre finanzielle Situation (z.B. Bonitätsdaten). Im Folgenden erfahren Sie, wie wir mit diesen Daten umgehen. Zur besseren Information haben wir unsere Datenschutz-Information in Kapitel aufgeteilt.

2. Verantwortliche Stelle und Kontakt

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Dirk Hasse e.K. Agrar-Service und Dirk Hasse Landwirtschaft, Inhaber: Dirk Hasse, Hauptstraße 39, 31707 Heeßen, info@hasse-agrar.com , www.hasse-agrar.de. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz der o.a. Unternehmen haben (beispielsweise zur Auskunft und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten), können Sie auch unter dem Stichwort „Datenschutz“ per e-mail unter info@hasse-agrar.com  Kontakt zu uns aufnehmen.

3. Zwecke, zu denen Ihre Daten erhoben und verarbeitet werden und Ihre Rechtsgrundlagen Auftragsabwicklung  

Dirk Hasse e.K. Agrar-Service und Dirk Hasse Landwirtschaft verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, d.h. Ihre persönlichen Daten und Ihre Abrechnungsdaten zur Erfüllung des Auftrages/Vertrages mit Ihnen. Die konkrete Verarbeitung richtet sich nach den jeweiligen Produkten und Dienstleistungen, die Sie bei uns beziehen. Insbesondere erfasst sind die Abrechnung der vertraglichen/auftragsgemäßen Leistungen, der Versand von Rechnungen und ggf. Mahnungen, sowie die Kommunikation mit Ihnen. Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebene Datenverarbeitung ist die Verarbeitung zur Vertragserfüllung und Vertragsdurchführung und Auftragserfüllung und Auftragsdurchführung. Ohne diese Datenverarbeitung können wir den Vertrag/Auftrag nicht erfüllen. Zum Zwecke der Vertragserfüllung, z.B. zur Abrechnungserstellung, Abwicklung der Zahlung, zum Zwecke der Ermittlung Ihrer Abrechnung, sowie der Versendung von Schreiben, übermitteln wir ggf. Ihre persönlichen Daten auch an Dritte und Auftragsverarbeiter (Subunternehmer, Inkassodienstleister etc.).

4. Bonitätsprüfung

Dirk Hasse e.K. Agrar-Service und Dirk Hasse Landwirtschaft behält sich vor, vor dem Vertragsabschluss/Auftrag eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bezieht diese Ergebnisse aus der Bonitätsprüfung entsprechend der rechtlichen Vorgaben in die Entscheidung über einen Vertrags/Auftragsabschluss mit Ihnen. Bei Vorliegen einer negativen Auskunft zu Merkmalen Ihrer Bonität dürfen wir ein Vertrags/Auftragsverhältnis mit Ihnen ablehnen. Dirk Hasse e.K. Agrar-Service und Dirk Hasse Landwirtschaft übermittelt im Rahmen eines Vertrags/Auftragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung, sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten gegebenenfalls an die Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt Creditreform-Information gem.Art. 14 EU-DSGVO oder unter www.creditreform-Ort.de/EU-DSGVO.

5. Datenspeicherung und Datenlöschung

Abgesehen von den im Folgenden ausgeführten Ausnahmen löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn das Vertragsverhältnis mit Ihnen beendet ist, sämtliche gegenseitige Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung bestehen. Ihren Namen und Ihre Postanschrift nutzen wir für unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen.

6. Ihre Rechte Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.

Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen bei uns gespeichert sind und an wen wir diese ggf. weitergegeben haben. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen können Sie folgende weitere Rechte geltend machen: Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung für bestimmte Zwecke).

7. Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen. Sofern wir eine Verarbeitung von Daten auf Grundlage einer Interessenabwägung, wie in dieser Datenschutzinformation dargelegt, vornahmen haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen diese Verarbeitung Widerspruch einzulegen.